FAQ
Berliner Erklärung und Fußball für Vielfalt
Uns werden häufig Fragen zum Thema Homosexualität und zum Projekt Fußball für Vielfalt sowie zur Berliner Erklärung gestellt. Die zehn häufigsten Fragen und unsere Antworten darauf haben wir hier kurz und bündig für Sie zusammengestellt.
Die Berliner Erklärung ist eine Selbstverpflichtung von Sportvereinen, -verbänden und mit dem Sport zusammenarbeitenden Institutionen gegen Homosexuellenfeindlichkeit (Homophobie) im Sport. Die Unterzeichnenden verpflichten sich, sich aktiv für die Akzeptanz sexueller Vielfalt im Sport zu engagieren und jegliche Formen diesbezüglicher Diskriminierung abzubauen.
Am 17. Juli 2013 haben insgesamt 15 Vereine, Bundesministerien und Organisationen während einer Auftaktveranstaltung in Berlin die Erklärung unterschrieben – darunter drei Bundesministerien, der DFB, der Deutsche Olympische Sportbund DOSB, sechs Bundesligavereine und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Vereine, Verbände, Sportsponsor_innen und weitere Institutionen des Sports können die Berliner Erklärung unterschreiben, wenn sie die oben genannten Grundwerte mittragen und sich aktiv für die Akzeptanz sexueller Vielfalt im Sport engagieren. Das Formular steht hier als PDF zum Download zur Verfügung. Unterschreiben dürfen ausschließlich die Präsidentinnen bzw. Präsidenten, Vorstände oder Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer der Einrichtungen. Nur dann erlangt die Unterzeichnung Gültigkeit.
Unterzeichner_innen der Berliner Erklärung können das Logo „Fußball für Vielfalt“ im Zuge ihrer Außendarstellung (z.B. Trikots, Banner, Aktionen) nutzen unter der Voraussetzung, dass
a) sie mindestens ein Bildungsmodul der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) zur Thematik in ihrem Verein/Verband – zugeschnitten auf die deren jeweiligen Bedürfnisse – einsetzten und
b) mindestens einmal im Jahr innerhalb des Vereins/Verbandes Homo- und Transphobie nachweisbar zum Thema gemacht wird – sei es im Rahmen eines Aktionstags, einer Veranstaltung oder einer weiteren Bildungsmaßnahme in Zusammenarbeit mit der BMH.
Rechteinhaberin von „Fußball für Vielfalt“ ist die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH). „Fußball für Vielfalt“ ist eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Wort-/Bildmarke und damit für die BMH gesetzlich geschützt.
E-Mail: kontakt@ffv-online.de
Wir überprüfen ab Sommer 2015 die entsprechenden Aktivitäten der Vereine und Einrichtungen, welche die Berliner Erklärung unterzeichnet haben. Wir verstehen uns dabei als Partner, wir bieten Ihnen Bildungsmaßnahmen an und unterbreiten Vorschläge für eine zielführende Zusammenarbeit. Zudem hoffen wir, dass die Unterzeichnenden selbst aktiv werden und von sich aus Maßnahmen initiieren. Denjenigen, die der Selbstverpflichtung keine Taten folgen lassen, kann das Logo und die Urkunde der Unterzeichnung wieder entzogen werden. Die Ergebnisse werden wir veröffentlichen.
Nein.
Thomas Hitzlsperger hatte im Januar 2013 sein Coming-out, das heißt: Er hat nach einem Selbstfindungsprozess für sich entschieden, dass er und wann er selbstbestimmt mit der Information an die Öffentlichkeit geht, dass er schwul ist. Outing dagegen ist das Öffentlichmachen bspw. der Homo- oder Bisexualität eines Menschen durch Dritte ohne dessen Einverständnis.
Ein Outing von Spielerinnen und Spielern lehnen wir ab! Wir freuen uns jedoch für jede Sportlerin und jeden Sportler, die und der selbstbestimmt sagt: „Ich bin lesbisch.“, „Ich bin schwul.“ usw.
Die 2011 gegründete Bundesstiftung Magnus Hirschfeld tritt mit Bildungs- und Forschungsförderung der Diskriminierung im Sport entgegen. Die Stiftung hat zum Ziel, an Magnus Hirschfeld zu erinnern sowie Bildungs- und Forschungsprojekte zu initiieren und zu fördern, um auf diese Weise einer gesellschaftlichen Diskriminierung von Homosexuellen/LSBTTI in Deutschland entgegenzuwirken. Zur Website der Stiftung: http://mh-stiftung.de/ueber-die-stiftung/.
LSBTTI* ist ein Kürzel, das immer häufiger verwendet wird, bspw. in der Wissenschaft, in der Bildungsarbeit und innerhalb der verschiedenen Emanzipationsbewegungen. Es steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intergeschlechtliche Personen. Das Sternchen (*) symbolisiert unterschiedliche, weitere Selbstdefinitionen und Identitäten dieser Menschen. Ein Glossar weiterer Begriffe finden Sie auf der Kongressseite der Stiftung: http://hirschfeld-kongress.de/blog/glossar.html.
Magnus Hirschfeld war einer der Gründer der ersten deutschen Emanzipationsbewegung der Homosexuellen; er hat sich sehr intensiv für die Abschaffung des Paragrafen 175 Strafgesetzbuch eingesetzt. In Berlin leitete er das weltberühmte Institut für Sexualwissenschaft, welches die Nazis 1933 plünderten und schlossen. Zur Biografie und zu einem Film über Magnus Hirschfeld: http://mh-stiftung.de/biografien/magnus-hirschfeld/.
Der § 175 war knapp 123 Jahre vom 1. Januar 1872 bis zum 11. Juni 1994 in Kraft. Hunderttausende Homosexuelle konnten auf Grundlage dieses Gesetzes diskriminiert, kriminalisiert und verfolgt werden. Während des Nationalsozialismus wurden viele Schwule in Konzentrationslagern gefoltert und ermordet. In der Bundesrepublik Deutschland wurden bis 1969 schätzungsweise bis zu 50.000 weitere Schwule verurteilt – viele von ihnen mussten ins Gefängnis. Ein Artikel im Berliner Tagesspiegel fasst die Geschichte des § 175 prägnant zusammen: http://www.tagesspiegel.de/politik/gleichberechtigung-fuer-homosexuelle-abschaffung-des-paragrafen-175-das-ende-der-schande/9590732.html